Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen,
so muss das Gutachten hinterfragt werden. In der Regel wird dies durch die Partei erfolgen, die sich benachteiligt fühlt, aber nun vor der Schwierigkeit steht, die Mängel und Fehler des
Gutachtens so darzustellen, dass dies von dem vorwiegend juristisch gebildeten Auftraggeber des Gutachtens, dem Gericht, nachvollzogen werden kann.
Dabei kann ich aufgrund meiner langen Erfahrung mit solchen Problemstellungen helfen und die entsprechende Gegenwehr und Problemlösung aufzeigen.
Mängel Türen
Innentüren:
Bauchige, nach innen gebogene Zargen.
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Das Übliche:
Durch Kleberreste und Ortschaum verschmutzte Holzteile.
Risse, Kratzer und Verfärbungen der Holzoberflächen.
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Verzogene Blendrahmen der Holzzarge.
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Blendrahmen der Holzzargen sind nicht ausreichend befestigt, wackeln oder sind gar ganz lose und leicht abnehmbar.
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Furnierkanten und –ecken der Holzzargen sind schlecht verarbeitet und lösen sich teilweise ab.
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Die Gehrungsschnitte an den Ecken des Blendrahmens sind ungenau und sichtbar höhenversetzt.
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Offene, nicht furnierte Kanten.
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Lückenhafte Türblattdichtungen.
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Türblätter sind verzogen und schließen nicht gleichmäßig an die Zargen an.
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Blendleisten der Holzzargen sind höhengleich mit dem Innenputz, d.h. die Zarge ist in der Breite zu klein.
Außentüren:
Hier ergeben Ungenauigkeiten und schlampiger Einbau Luftdurchlässigkeiten, die im Widerspruch zur Forderung der Energieeinsparverordnung stehen. Außentüren müssen, sofern sie Teil der
Systemgrenze Luftdichtheit sind, luftdicht ausgerüstet und eingebaut sein. Diese tautologisch anmutende Forderung müsste leicht zu erfüllen sein. Aber die tägliche Praxis zeigt gerade im Bereich
des schlüsselfertigen Bauens, z.B. bei Blower-Door-Tests, dass gerade hier die größte Luftdurchlässigkeit herrscht. Pfuscher und Trickser behelfen sich damit, indem sie das Testgerät in der
Außentüröffnung anbringen. Auf diese Weise wird die Außentür im geschlossenen Zustand nicht geprüft.
Das Gleiche gilt für alle Türen, die Teile der Systemgrenze Luftdichtheit sind, insbesondere für Türen zu Garagen, die in das Wohnhaus integriert sind und vom Innern des Hauses betreten
werden.
Solche Garagenlösungen sind Fehler im System der Energieeinsparverordnung.
PETER KLENK
Ingenieurbüro für Bauanalysen
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur
Wirtschaftsingenieur (grad.)
Carl-Benz-Str. 4
76437 Rastatt
Fon 07222-967699
E-Mail: Info@baukontrolle-klenk.com
Stand 19.07.2022