Fassadendämmung - Falsches Baugutachten

Entstehen durch das Gutachtenergebnis Zweifel, Unsicherheit, Misstrauen, so muss das Gutachten hinterfragt werden. In der Regel wird dies durch die Partei erfolgen, die sich benachteiligt fühlt, aber nun vor der Schwierigkeit steht, die Mängel und Fehler des Gutachtens so darzustellen, dass dies von dem vorwiegend juristisch gebildeten Auftraggeber des Gutachtens, dem Gericht, nachvollzogen werden kann.

Dabei kann ich aufgrund meiner langen Erfahrung mit solchen Problemstellungen helfen und die entsprechende Gegenwehr und Problemlösung aufzeigen.

Mängel Wärmedämm-Verbundsystem

Pfusch bei brennbaren Fassaden – Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) (Vollwärmeschutz)


Ich habe in meiner langjährigen Praxis bisher keine einzige Fassade mit einem WDVS als fehlerfrei bewerten können. Hier einige Beispiele über Fehler und Mängel:

Ausführung der WDVS-Arbeiten vor den Estricharbeiten. Hier besteht die Gefahr, dass sich im Gebäudeinnern langandauernde Austrocknungsprobleme ergeben. Dies wird natürlich bestritten. Aber dieser Streit- und Gefahrenpunkt ließe sich leicht durch die entsprechende Koordination der Arbeiten verhindern.
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Fehlender Nachweis über den Verlauf der Systemgrenze Wärmeschutz gemäß Energieeinspar-Verordnung (grundlegende Aufgabe des Planers).
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Mangelnde Vorbereitung des Klebeuntergrundes, z.B. keine Entfernung von Verschmutzungen, Mörtelresten, Betongrate, fehlende Kürzung der unteren waagrechten Abschlussschiene des Rollladenkastens, kein Ausgleich von Unebenheiten, Steinausbrüchen, Grifftaschen großformatiger Mauersteine usw.
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Falsche Befestigungsart, z.B. nur Punktverklebung, statt Randwulst-Punkt-Verklebung.
Da der Verzicht auf den Randwulst viel Zeit und viel Klebemörtel erspart und an der geschlossenen Fläche der Verstoß gegen die korrekte Aufklebung visuell nicht sofort feststellbar ist, ist es nicht verwunderlich, dass hier die Pfuscher freie Bahn haben.
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Die Dämmplatten überdecken die Blendrahmen der Fenster nicht mindestens 30 mm.
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Breite Fugen zwischen den Dämmplatten sind mit PUR-Ortschaum verschlossen.
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Fehlende Verzahnung an den Eckausbildungen.
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Wärmebrücken im Bereich der Rollladenkästen.
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Fehlender Schlagregenschutz (z.B. Dichtungsbänder, Anputzleisten o.Ä.) zwischen Dämmplatten und angrenzenden Bauteilen, wie Verkleidung der Dachüberstände, Fensterbänke usw.
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Falsche Lage der Dichtungsbänder. Sie müssten im komprimierten Zustand an der Außenkante der Dämmplatten liegen und sollten nicht überputzt werden.
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Fehlende Sockeldämmung bzw. Verwendung falscher Dämmplatten für die im Sockelbereich zu erwartenden Belastungen, z.B. durch Niederschläge, Spritzwasser.
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Fehlender Schutz gegen Niederschläge bei zu langer Standzeit, z.B. der noch unbeschichteten Dämmplatten. Verzicht auf das Abschleifen offensichtlich angewitterter Oberflächen (Vergilbung) vor dem Auftrag der Beschichtung.
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Verzicht auf das Abschleifen, Begradigen überstehender Dämmplattenkanten vor dem Auftrag der Beschichtung.
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Falsche Arbeitsfolge: Oft werden die Fensterbänke nach dem Anbringen des WDVS eingebaut.
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Die Bordprofile (seitliche Aufkantungen) der Fensterbänke werden nicht durch die Laibungsdämmung und Putz überdeckt.
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Fehlende Halterungen bei breiten Fensterbänken, insbesondere bei Sohlbänken an Terrassentüren.
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Verzicht auf Trittschutz, z.B. unter Sohlbänken der Terrassentüren
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Keine fach-, regel- und systemherstellergerechte Abdichtung von Trennfugen zu Nachbargebäuden.
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Verwendung von Fensterbänken ohne Ausdehnungsmöglichkeit im Bereich der Bordprofile (einteilige Fensterbänke).
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Fehlende oder nicht regelgerechte Brandschutzmaßnahmen, Brandriegel über Öffnungen, zu direkt anschließenden Nachbargebäuden usw. (Hier ändern sich des Öfteren die Vorschriften!)
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Falsche Anordnung des Gewebes in der Beschichtung (Unterputz). Oft ist das Gewebe der Grundbeschichtung (Unterputz) nicht nur klar sichtbar, sondern auch fühlbar.
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Die Plattenbeschichtung (Unter- und Oberputz) ist insgesamt zu dünn.
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Fehlender Schutz gegen Niederschläge bei Durchdringungen, wie Wasserzapfstellen, Außensteckdosen, Lampenhalterungen, Halterungen für Außenabgasanlagen, Vordächer und sonstige Überdachungen, Geländer, Ventilatoren usw.  Oft stellen solche Durchdringungen auch Wärmebrücken dar.
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Fehlende Sockeldämmung und fehlende besondere Ausrüstung der Beschichtung gegen Spritzwasser in den Anschlussbereichen zur angebauten Garage, Balkon, Terrasse, Außentreppe usw.
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Fehlende besondere Ausrüstung der Beschichtung im Sockelbereich gegen Spritzwasser, d.h. die in der Fassadenfläche verwendete Beschichtung wird ohne Unterbrechung in das Erdreich geführt.
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Fehlende besondere Abdichtung des Sockelputzes gegen die Feuchteeinwirkungen aus dem Erdreich.
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Das Gewebe der Beschichtung ist im unteren Sockelabschluss zum Erdreich offen sichtbar. In diesen Bereichen ist oft festzustellen, dass der Sockelputz einfach in das Erdreich hinein geschmiert wurde.
Insbesondere bei Häusern, die lediglich auf einer Bodenplatte stehen, also nicht unterkellert sind.
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Fehlende Planung der oberen und unteren Sockellinien einschließlich des Anschlusses der begeh- und befahrbaren Beläge an das Gebäude und deren Oberflächen-Entwässerung. Insgesamt keine klare Sockelgestaltung.
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Die Schwellenbereiche bei Terrassen- und Eingangstüren werden nicht in das WDVS einbezogen, sondern ausgespart.
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Fehlende Noppenbahn o.Ä. als Schutz gegen mechanische Einwirkungen aus dem Erdreich oder Außenbelägen.
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Risse, Ablösungen der Beschichtung, so dass das Gewebe sichtbar offen liegt und Niederschlagswasser eindringen kann. Zu geringe Festigkeit der Beschichtung.
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Breite, auffällige Risse zu angrenzenden Holzbauteilen, wie Sparrenköpfen.
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Fehlende Diagonalbewehrung an den Öffnungsecken der Fenster und Türen.
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Falsche Ausführung der Dämmplattenstöße an den Öffnungsecken der Fenster und Türen.
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Falsche Detailausbildungen, z.B. zu Metallanschlüssen, Trittschutzblechen, Anschlussblechen bei Gaubenwangen, Flachdachbereichen usw.
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Verfaltungen der Beschichtung und großflächige, blasenförmige Ablösungen.
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Fehlende Putzkantenprofile bzw. Tropfkantenprofile. Bei dicken Dämmplatten, z.B. 20 cm, ist oft eine lang andauernde, immer wiederkehrende Verschmutzung an Fensterscheiben in Form von Schlieren aus dem Sturzbereich festzustellen.
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Ungenügend scharfe, visuell störende Abgrenzung der Schlussbeschichtung zu angrenzenden Bauteilen, zum Sockelbereich, bei Farbübergängen usw.
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Fehlende Brandbarrieren, Brandriegel.
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Verlegung von Versorgungsleitungen in das WDVS, z. B. an den Giebeln von Altbauten.
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Fehlender Nachweis der Systemgeschlossenheit, d.h. die verwendeten Produkte müssen von ein und demselben Hersteller sein. Ein unerlaubter Produktmix ist oft an den unterschiedlich gefärbten Geweben zu erkennen.
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Nichteinhaltung der Vorschriften gemäß der bauaufsichtlichen Zulassung des jeweiligen Herstellers.
Es wird immer wieder festgestellt, dass den Verarbeitern diese Vorschriften unbekannt sind bzw. dass sie nicht wissen, dass es so etwas überhaupt gibt. Dies verwundert wenig, wenn an der Baustelle nur Subunternehmen unbekannter Herkunft anzutreffen sind, deren Mitarbeiter die Verarbeitungshinweise auf den Eimern oder sonstigen Verpackungseinheiten nicht beachten oder nicht lesen können.
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Fehlende Kontrolle bzw. Überwachung, Protokollierung und Dokumentation der Arbeiten durch den Architekten/Bauleiter und durch den Verantwortlichen auf Seiten der Ausführenden. In Beweisverfahren muss regelmäßig die Fassade geöffnet werden, weil niemand weiß, was wie ausgeführt worden ist.
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Gemäß der von Industrie und Politik propagierten Energieeinsparung soll das beheizte Gebäude vor ungeplanten Energieverlusten geschützt werden. Sofern dieses Ziel mittels eines Wärmedämm-Verbundsystems (WDVS) erreicht werden soll, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Einhaltung des Mindestwärmeschutzes in den Wärmebrückenbereichen
+ Schlagregendichtigkeit und Winddichtigkeit an den Schnittstellen (z.B. zu Fenstern, Rollladenkästen, Fensterbänken, angrenzenden Fassadenteilen usw.)
+ Ausführung nach den entsprechenden Regelwerken, vor allem nach der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

                         
Der angestrebte Wärmeschutz und der notwendige Brandschutz scheitern regelmäßig an den Ausführungsfehlern. Nur, dies kontrolliert niemand rechtzeitig. Was das Erreichen des Wärmeschutzziels bzw. Energiesparziels betrifft, befinden wir uns im Reich der Fiktion und Illusion. Wer kontrolliert wie unter diesen Umständen das Erreichen des Vertragsziels bzw. das Eintreten des Werkerfolgs? Die Grundlage für den KfW-Kredit?

Unverantwortliche Vernachlässigung des Brandschutzes!
Das meistverbaute Fassadensystem besteht zum wesentlichen Teil aus expandierten Polystyrol-Hartschaumplatten (landläufig auch als "Styropor" bezeichnet) mit dem Deckmäntelchen der Schwerentflammbarkeit. Solche Platten brennen! Solche Fassaden brennen, und wie!
Auf die Brandgefahr weisen industrieunabhängige Fachleute seit Jahrzehnten hin, von den Fachleuten bei den Feuerwehren ganz zu schweigen.
Das regelmäßig zu hörende Gegenargument der Industrie und deren verkaufsorientierten Organisationen: Wenn das WDVS mit Polystyrol-Hartschaumplatten gemäß den Vorschriften der Zulassung angebracht sei, gäbe es keine Probleme. Ja, und dies ist eben nicht der Fall, und schon gar nicht im Bereich der Altbauten, wo erheblich kompliziertere Probleme mit den Details als bei Neubauten auftreten können.
Nicht die Vorschriften einer Zulassung, die zudem aus simulierten Prüfungsanforderungen resultieren, werden an die Fassade geklebt, sondern, zumindest in meiner Erfahrungswelt, ein real verpfuschtes WDVS! Somit ist hier der Brandschutz reine Fiktion!

Ebenso ist eine Unterteilung in Gebäudehöhen sinnlos, denn eine solche Fassade eines 7 m hohen Einfamilienhauses brennt unter diesen Umständen genauso schnell und leicht wie die eines über 22 m hohen Gebäudes.

Für einen Baufachmann, der seine Bezeichnung verdient, bleibt in der Summe nur die Erkenntnis:

Wärmedämm-Verbundsysteme mit Polystyrol-Hartschaumplatten sind ungeeignet.
Brennbare Materialien an einer Fassade einzusetzen ist nicht nur paradox, sondern absolut verantwortungslos.
Gleichgültig, was die verkaufsorientierte Industrie verspricht und industriehörige Politiker mit Steuergeldern fördern. Für ein fiktives Energieeinsparziel wird der sichere Brandschutz geopfert. Und es muss die Frage gestellt werden: Ist angesichts der täglich feststellbaren handwerklichen Unzulänglichkeiten, der handwerklichen Unzuverlässigkeit, der Baustellen-und Wetterbedingungen und der fehlenden Kontrolle ein funktionierender Brandschutz mit einem WDVS überhaupt erzielbar? Denn auch bei den sogenannten "nichtbrennbaren" Dämmplatten (meist aus Mineralfaser) ist nicht alles Gold, was glänzt.

Leben und Gesundheit der Bewohner und Sachwertschutz, wichtige Motive für das Wohnen in einem Haus, scheinen keine Rolle mehr zu spielen, somit wird ein wesentlicher Pfeiler des sinnvollen Bauens mit staatlicher Unterstützung zerstört.

Vergessen werden sollten auch nicht die Entsorgungsprobleme. Das nächste große Geschäft für die Industrie?
 

PETER  KLENK                                 

Ingenieurbüro für Bauanalysen              
Ingenieur (grad.) Fachbereich Architektur 
Wirtschaftsingenieur (grad.)  
Carl-Benz-Str. 4             
76437 Rastatt        
Fon 07222-967699       
E-Mail: Info@baukontrolle-klenk.com 

 

Stand 19.07.2022